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Integrationsfachdienst (IFD) – 
Beratung zum Thema Arbeit und Behinderung

Unterstützung der Teilhabe am Arbeitsleben

Der Integrationsfachdienst ist eine Fachberatungsstelle zum Thema Behinderung und Arbeit, die im Auftrag des LWV Hessen Integrationsamtes arbeitet. Ziel ist es, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu sichern und eine inklusive Arbeitswelt zu fördern.

Für schwerbehinderte und von Behinderung bedrohte Beschäftigte, die sich in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis befinden, bietet der Integrationsfachdienst individuelle Unterstützung, Beratung sowie bei Bedarf auch längerfristige arbeitsbegleitende / psychosoziale Begleitung an.  Auch Arbeitgeber können vom IFD umfassende Beratung zu allen Fragen rund um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erhalten.

Durch die enge Zusammenarbeit des Integrationsfachdienstes mit allen relevanten Akteuren, wie zum Beispiel dem Integrationsamt, den Rehabilitationsträgern, den Arbeitsagenturen, den Jobcentern und Schwerbehindertenvertretungen besteht ein breit aufgestelltes Netzwerk zur Verfügung, das Ratsuchenden den Zugang zu allen für sie relevanten Informationen und Unterstützungsangeboten ermöglicht.

Die Dienstleistung ist für Ratsuchende kostenlos. Der Integrationsfachdienst wird im Einzelfall durch das Integrationsamt oder einen Reha-Träger beauftragt. Der Integrationsfachdienst handelt interessenneutral. Sein Ziel ist es, tragfähige Lösungen gemeinsam mit allen Beteiligten zu finden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort des Arbeitsplatzes. 

Werkgemeinschaft - Arbeit und Ausbildung - Beratungsgespräch
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Service für Beschäftigte

Der IFD informiert, berät und unterstützt bei

  • gesundheits- und behinderungsbezogenen Problemen, die sich am  Arbeitsplatz auswirken
  •  Konflikten am Arbeitsplatz mit Vorgesetzten und Kollegen
  •  Veränderungen im Arbeitsumfeld, innerbetrieblicher Umsetzung
  •  akuten Krisensituationen
  •  Wiedereinstieg in den Beruf nach längerer Krankheit
  •  Fragen der beruflichen Perspektiventwicklung

Neben schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen, die einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz haben, steht der IFD auch behinderten Schülerinnen und Schülern, die eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben sowie arbeitssuchenden behinderten Menschen, die auf Grund ihrer Behinderung bei der Eingliederung in das Berufsleben Unterstützung benötigen, als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weitere Informationen und Leistungen

Werkgemeinschaft - IFD - Hörbehinderte Menschen

Service für Menschen mit Hörbehinderung

  • Schwerhörig?
  • Tinnituserkrankt?
  • Gehörlos?
  • Oder andere Erkrankungen des Ohres?

Hörbehinderungen im Arbeitsleben sind vielfältig und komplex. Deswegen stehen für die Beratung von Menschen mit Hörbehinderung und deren Arbeitgeber, speziell ausgebildete Fachberaterinnen zur Verfügung.  
Die Fachberaterinnen für Hörbehinderte Menschen sind für Sie zuständig, wenn der Arbeitsplatz in Wiesbaden, Rheingau-Taunus-Kreis oder in Limburg-Weilburg liegt. 
Die Beratung kann bei Bedarf in Deutscher Gebärdensprache (DGS) erfolgen. 

Weitere Informationen

Werkgemeinschaft - IFD - Arbeitgeber

Service für Arbeitgeber

Der Integrationsfachdienst informiert, berät und unterstützt 

  • Arbeitgeber
  • Personalverantwortliche 
  • Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte
  • Inklusionsbeauftragte 
  • und andere betriebliche Helfer/Ansprechpartner

bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Dabei kann es sich um Fragestellungen bei bestehenden Arbeitsverhältnissen handeln als auch um Fragestellungen im Kontext der Anbahnung eines neuen Arbeitsverhältnisses.

Weitere Informationen für Arbeitgeber